b-zindler
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Hallo, gerade bin ich am suchen nach schönen Kuhfängern und stoße auf diese Erklärung. Allso demnach dürfen wir unsere Kuhfänger auch weiterhin an unsere Trucks bauen.
WICHTIG !
ZULÄSSIGKEIT von Rammschutzen (Frontzschutzbügel, Bullfänger, Kuhfängern, etc.)
Endlich Klarheit! Seit nunmehr 3 Jahren besteht eine große Verunsicherung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rammschutzen. Die aufgekommene "Verbotsdiskussion" hat viele vor dem Kauf abgeschreckt. Das EU-Parlament hat jetzt entschieden und am 23.11.2003 eine Direktive verabschiedet, welche die -die Rammschutze betreffende- Änderung der EU-Richtlinie regelt.
Zusammenfassung:
1. ALLE Jumbo-Rammschutze sind zulässig !
2. ALLE Jumbo-Rammschutze für Fahrzeuge über 3.5 to sind unbefristet zulässig !
3. Rammschutze für Fahrzeuge bis 3.5to (Fahrzeugtypen M1&N1) sind in der jetzigen Form
befristet zulässig !
4. Rammschutze für Fahrzeuge bis 3.5to werden ab 1.7.2005 keine Zulassung
(ABE, Teilegutachten, etc.)
mehr erhalten. Etwas später (1.1.2006 werden auch keine Neufahrzeuge bis 3.5to
mit Frontschutzbügel mehr zugelassen.
5. Fahrzeuge die bis dahin einen Rammschutz montiert bekamen: bis 2010 zulässig.
Hier ist der verabschiedete Gesetzestext: „Vorschlag einer Richtlinie“
(inzwischen EU-weit bindend!)
Auszug: Zweifellos hätten die Vorschriften zur fußgängerfreundlichen Gestaltung von Fahrzeugen den größten Nutzen, wenn alle Fahrzeuge ihnen entsprächen, doch ist man sich einig, dass ihre Anwendung auf schwerere Fahrzeuge (LKW und Busse) wenig Vorteile brächte und wohl auch technisch nicht sinnvoll wäre. Aus diesem Grund beschränkt sich der Geltungsbereich der Richtlinie auf Personenkraftwagen der Klassen M1 und N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen: Da diese den weitaus größten Teil des derzeitigen Fahrzeugbestands ausmachen, haben die vorgeschlagenen Maßnahmen die größte praktisch erzielbare Wirkung hinsichtlich des Schutzes von Fußgängern vor Verletzungen.
Hier ist der Original-Link zur Direktive:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_321/l_32120031206de00150025.pdf
WICHTIG !
ZULÄSSIGKEIT von Rammschutzen (Frontzschutzbügel, Bullfänger, Kuhfängern, etc.)
Endlich Klarheit! Seit nunmehr 3 Jahren besteht eine große Verunsicherung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rammschutzen. Die aufgekommene "Verbotsdiskussion" hat viele vor dem Kauf abgeschreckt. Das EU-Parlament hat jetzt entschieden und am 23.11.2003 eine Direktive verabschiedet, welche die -die Rammschutze betreffende- Änderung der EU-Richtlinie regelt.
Zusammenfassung:
1. ALLE Jumbo-Rammschutze sind zulässig !
2. ALLE Jumbo-Rammschutze für Fahrzeuge über 3.5 to sind unbefristet zulässig !
3. Rammschutze für Fahrzeuge bis 3.5to (Fahrzeugtypen M1&N1) sind in der jetzigen Form
befristet zulässig !
4. Rammschutze für Fahrzeuge bis 3.5to werden ab 1.7.2005 keine Zulassung
(ABE, Teilegutachten, etc.)
mehr erhalten. Etwas später (1.1.2006 werden auch keine Neufahrzeuge bis 3.5to
mit Frontschutzbügel mehr zugelassen.
5. Fahrzeuge die bis dahin einen Rammschutz montiert bekamen: bis 2010 zulässig.
Hier ist der verabschiedete Gesetzestext: „Vorschlag einer Richtlinie“
(inzwischen EU-weit bindend!)
Auszug: Zweifellos hätten die Vorschriften zur fußgängerfreundlichen Gestaltung von Fahrzeugen den größten Nutzen, wenn alle Fahrzeuge ihnen entsprächen, doch ist man sich einig, dass ihre Anwendung auf schwerere Fahrzeuge (LKW und Busse) wenig Vorteile brächte und wohl auch technisch nicht sinnvoll wäre. Aus diesem Grund beschränkt sich der Geltungsbereich der Richtlinie auf Personenkraftwagen der Klassen M1 und N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen: Da diese den weitaus größten Teil des derzeitigen Fahrzeugbestands ausmachen, haben die vorgeschlagenen Maßnahmen die größte praktisch erzielbare Wirkung hinsichtlich des Schutzes von Fußgängern vor Verletzungen.
Hier ist der Original-Link zur Direktive:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_321/l_32120031206de00150025.pdf